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29. Januar 2021 – Tax
Soli-Rechner beim Bundesfinanzministerium

Ab 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler. Sie werden vollständig von der Zahlung befreit, weitere 6,5 Prozent zahlen weniger. Das Bundesfinanzministerium stellt einen Rechner zur Verfügung, der die Auswirkung auf das Nettogehalt veranschaulicht.

Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995 im Jahr 2019 wurde der Solidaritätszuschlag mit Wirkung zum 01.01.2021 teilweise abgeschafft.

Liegt die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 33.912 Euro (Zusammenveranlagung), erfolgt keine Erhebung.

Darüber setzt eine sog. Milderungszone ein, in der der Solidaritätszuschlag nicht in voller Höhe erhoben, sondern schrittweise an den vollen Satz in Höhe von 5,5 Prozent herangeführt wird.

Für zu versteuerndes Einkommen über 96.820 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 193.641 Euro (Zusammenveranlagung) ist der bisherige Solidaritätszuschlag unverändert zu entrichten.

Den Soli-Rechner finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.