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8. Januar 2021 – Tax
Stärkung des ehrenamtlichen Engagements – Übungsleiterpauschale steigt

Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde u. a. auch das ehrenamtliche Engagement begünstigt. Mit Wirkung zum 01.01.2021 wurde der Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro auf 840 Euro angehoben. Diese Pauschale kann für jede Tätigkeit für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden, wie z. B. als Vereinsvorstand oder Schatzmeister, aber auch als ehrenamtlich tätiger Schiedsrichter im Amateurbereich. Zugleich steigt die Übungsleiterpauschale, z. B. für Ausbilder, Erzieher oder für die Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen, von 2.400 Euro auf 3.000 Euro.

Voraussetzung in beiden Fällen: Die Tätigkeit dient der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke und wird lediglich nebenberuflich ausgeübt.

Außerdem zu beachten: Wenn für eine Tätigkeit bereits die Ehrenamtspauschale gewährt wurde, darf für dieselbe Tätigkeit keine Übungsleiterpauschale mehr in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch im umgekehrten Fall.