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6. November 2020 – Legal
Verstoß gegen Denkmalschutz beim Umbau – Hohes Bußgeld kann rechtmäßig sein

Wenn ein Hauseigentümer beim Umbau eines historischen Hauses vorsätzlich gegen denkmalrechtliche Vorschriften verstößt, kann auch ein hohes Bußgeld von 60.000 Euro rechtmäßig sein, wenn er weiß, dass es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal handelt. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 2 Ss (Owi) 163/20).

Ein Kaufmann erwarb 2017 ein mehrstöckiges Gebäude aus dem 19. Jahrhundert. Beim Umbau ließ er alte Innenwände entfernen und durch neue Leichtbauwände ersetzen. Zudem wurden alte Türöffnungen zugemauert und neue geschaffen. Auf den alten Dielen wurden Leitungen verlegt, und die alten Decken abgehängt. Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Arbeiten hatte der Mann nicht. Der Landkreis verhängte deswegen gegen ihn ein Bußgeld i. H. v. 60.000 Euro.

Das OLG hielt das für rechtmäßig. Der Mann habe vorsätzlich gehandelt. denn er habe im Kaufvertrag bestätigt, dass er wisse, ein Baudenkmal zu erwerben. Durch die vorgenommenen Arbeiten sei es zu einer Substanzbeeinträchtigung des Baudenkmals gekommen. Angesichts der vorsätzlichen Vorgehensweise sei auch das hohe Bußgeld gerechtfertigt.