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29. September 2020 – Legal
Verstoß gegen Denkmalschutz kann hohes Bußgeld rechtfertigen

Durch den Denkmalschutz sollen historische Gebäude dauerhaft unverfälscht erhalten bleiben. Damit soll dem kulturellen Erbe der Gesellschaft Rechnung getragen und an historische Baukunst und Lebensweise erinnert werden. Ein Verstoß gegen denkmalrechtliche Vorschriften kann mit hohem Bußgeld geahndet werden. Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldes in Höhe von 60.000 Euro (Az. 2 Ss(Owi) 163/20).

Ein Kaufmann hatte 2017 ein mehrstöckiges Gebäude aus dem 19. Jahrhundert erworben. Im Rahmen des Umbaus ließ er – ohne eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung – alte Innenwände entfernen und durch neue Leichtbauwände ersetzen, alte Türöffnungen zumauern und neue schaffen, auf den alten Dielen Leitungen verlegen und die alten Decken abhängen. Die zuständige Behörde verhängte ein Bußgeld in Höhe von 60.000 Euro. Auf den Einspruch des Mannes hin wurde die Sache vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt. Dort wurde der Kaufmann verurteilt. Die Geldbuße von 60.000 Euro blieb bestehen. Der Mann habe vorsätzlich gehandelt, denn er habe im Rahmen des Kaufvertrages bestätigt, dass ihm bekannt sei, ein Baudenkmal zu erwerben.

Das OLG hielt die Entscheidung für rechtmäßig. Durch die vorgenommenen Arbeiten sei es zu einer Substanzbeeinträchtigung des Baudenkmals gekommen. Angesichts der vorliegenden vorsätzlichen Begehungsweise sei das hohe Bußgeld gerechtfertigt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass durch rechtswidrige Eingriffe in Denkmäler den Tätern große wirtschaftliche Vorteile, der Allgemeinheit jedoch schwere, nicht wiedergutzumachende Verluste entstünden.