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14. Mai 2020 – Tax
Corona: Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel soll verschoben werden

Wegen der Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen und Mitgliedstaaten derzeit aufgrund der Corona-Krise konfrontiert sind, hat die EU-Kommission u. a. vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel um sechs Monate zu verschieben. Diese Regeln werden ab dem 1. Juli 2021 statt ab dem 1. Januar 2021 gelten, was den Mitgliedstaaten und Unternehmen mehr Zeit gibt, sich auf die neuen MwSt.-Regeln für den elektronischen Handel vorzubereiten.

Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat sind über diese Vorschläge informiert. Die Kommission zählt darauf, dass beide Institutionen diese Vorschläge so bald wie möglich verabschieden, um allen Beteiligten Rechtssicherheit zu geben.