Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gab am 02.04.2020 bekannt, dass nunmehr auch für die am 10.04.2020 abzugebenden Lohnsteueranmeldungen eine zweimonatige Fristverlängerung möglich ist, wenn ein Unternehmen von der Corona-Krise betroffen ist. Den Antrag finden Sie auf der Website des FinMin NRW.
Weiterhin ermöglicht die Finanzverwaltung auf Antrag Zahlungsfristverlängerungen bei der Grunderwerbsteuer und zinslose Stundungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer.