Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat zu steuerlichen Hilfsangeboten für Unternehmen, bei denen es aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen kommt, Stellung genommen.
Wenn es in Unternehmen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu Beeinträchtigungen kommt, stehen verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Verfügung:
• So können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden.
• Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden.
• Säumniszuschläge können erlassen werden.
• Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend verzichtet werden.
Wichtig: Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt, mit dem insbesondere die Betroffenheit vom Corona-Virus und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeiten dargestellt wird!