Aktuelles

5. März 2020 – Tax
Der neue Umweltbonus

Die Bundesregierung hat ihren Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQs) zum Umweltbonus wegen der Genehmigung der verlängerten und erhöhten Kaufprämie durch die EU-Kommission aktualisiert (Stand 19.02.2020). Ab sofort wird unter bestimmten Voraussetzungen der Erwerb eines Batterie- oder Brennstoffzellen betriebenen Autos mit bis zu 6.000 Euro bezuschusst – ein Zuschuss von bis zu 4.500 Euro ist für Plug-In-Hybride möglich.

Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 05.11.2019 zugelassen wurden.

Die 3. Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen trat am 19.02.2020 nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und tritt am 31.12.2025 außer Kraft. Sobald die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können lt. Bundesregierung keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.