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25. Februar 2020 – Tax
Elektronischer Handel: Neue europäische Vorschriften für den Austausch mehrwertsteuerrelevanter Zahlungsdaten verabschiedet

Der Rat der Europäischen Union hat am 18.02.2020 Vorschriften verabschiedet, die dafür sorgen sollen, dass Steuerbetrug bei grenzüberschreitenden elektronischen Geschäften leichter aufgedeckt werden kann. Die neuen Maßnahmen, die ab 01.01.2024 gelten, ermöglichen den Mitgliedstaaten, die von den Zahlungsdienstleistern (z. B. Banken) elektronisch bereitgestellten Aufzeichnungen auf einheitliche Weise zu erfassen. Außerdem wird ein neues zentrales elektronisches System für die Speicherung von Zahlungsinformationen und die weitere Verarbeitung dieser Informationen durch nationale Betrugsbekämpfungsstellen geschaffen.

Durch Änderungen der Mehrwertsteuerrichtlinie werden Zahlungsdienstleister verpflichtet, Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel zu führen. Diese Daten werden dann den nationalen Steuerbehörden unter strengen Bedingungen, zu denen auch der Datenschutz zählt, zur Verfügung gestellt.

Vorgesehen sind Änderungen einer Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer. In diesen Änderungen wird im Einzelnen festgelegt, wie die nationalen Steuerbehörden in diesem Bereich zusammenarbeiten werden, um Mehrwertsteuerbetrug aufzudecken und die Einhaltung von Mehrwertsteuerpflichten zu gewährleisten.