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17. Februar 2020 – Legal
Radfahrer muss beim Überqueren des Zebrastreifens absteigen – Bei Unfall Mithaftung

Wenn ein Fahrradfahrer auf einem Zebrastreifen mit einem Kraftfahrzeug kollidiert, haftet er beim Unfall mit. So entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 31 U 23/19).

Ein Radfahrer hatte fahrend einen Zebrastreifen überquert und war mit einem Auto kollidiert. Er musste wegen eines komplizierten Knochenbruchs stationär behandelt werden. Vorgerichtlich bekam er 50 Prozent des an seinem Fahrrad entstandenen Schadens ersetzt sowie 3.000 Euro Schmerzensgeld und 150 Euro wegen Schäden an seiner Kleidung. Er verlangte jedoch vollen Schadensersatz.

Das Gericht wies die Klage ab. Der Radfahrer habe keinen Anspruch auf weiteren Schadensersatz wegen seines erheblichen Verstoßes gegen seine Sorgfaltspflicht. Zebrastreifen seien grundsätzlich ausschließlich für Fußgänger oder Nutzer von Rollstühlen oder Krankenfahrstühlen da. Um denselben Schutz wie Fußgänger zu genießen, müssten Radfahrer absteigen und das Rad schieben.