Aktuelles

1. Januar 2012 – Tax
Verschobener Start für die zukünftig erforderliche „Gelangensbestätigung“ bei Ausfuhren

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2.12.2011 ist der Bundesregierung wieder mal eine unangenehme Überraschung für alle international tätigen Unternehmen der deutschen Wirtschaft gelungen. Zur Vereinfachung gedacht soll ab 1.1.2012 ein neuer Nachweis die Ausfuhr im Bereich innergemeinschaftlicher Lieferungen nachweisen. Statt der bisherigen Nachweise soll zukünftig eine sogenannte „Gelangensbestätigung“ des Abnehmers genügen. Aufgrund dieser kurzfristigen Vorgabe und der noch völlig unklaren Kenntnisse über die tatsächliche Umsetzung dieser Neuregelung, kam es in diesem Zusammenhang zu einem regelrechten Sturmlauf der deutschen Wirtschaft. Hier wurde schon das Einbrechen der deutschen Exportwirtschaft ab dem 1.1.2012 prophezeit und es drohten auch schon Unternehmen, ihren Geschäftssitz ins Ausland zu verlegen, falls diese Gesetzesänderung Bestand haben sollte.

Dies hat auch beim Bundesfinanzministerium Wirkung gezeigt. Die neue Bescheinigung soll deshalb für das 1. Quartal 2012 nicht gefordert werden. Am 5. Januar 2012 sollen Gespräche zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und Vertretern des Bundesfinanzministeriums klären, inwieweit die Gesetzesänderung in die Praxis umgesetzt wird.Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2.12.2011 ist der Bundesregierung wieder mal eine unangenehme Überraschung für alle international tätigen Unternehmen der deutschen Wirtschaft gelungen. Zur Vereinfachung gedacht soll ab 1.1.2012 ein neuer Nachweis die Ausfuhr im Bereich innergemeinschaftlicher Lieferungen nachweisen. Statt der bisherigen Nachweise soll zukünftig eine sogenannte „Gelangensbestätigung“ des Abnehmers genügen. Aufgrund dieser kurzfristigen Vorgabe und der noch völlig unklaren Kenntnisse über die tatsächliche Umsetzung dieser Neuregelung, kam es in diesem Zusammenhang zu einem regelrechten Sturmlauf der deutschen Wirtschaft. Hier wurde schon das Einbrechen der deutschen Exportwirtschaft ab dem 1.1.2012 prophezeit und es drohten auch schon Unternehmen, ihren Geschäftssitz ins Ausland zu verlegen, falls diese Gesetzesänderung Bestand haben sollte.

Dies hat auch beim Bundesfinanzministerium Wirkung gezeigt. Die neue Bescheinigung soll deshalb für das 1. Quartal 2012 nicht gefordert werden. Am 5. Januar 2012 sollen Gespräche zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und Vertretern des Bundesfinanzministeriums klären, inwieweit die Gesetzesänderung in die Praxis umgesetzt wird.