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2. Dezember 2019 – Tax
Sonderabschreibungen: Eigentümer von Neubauten können mehr Kosten geltend machen

Seit August 2019 können Eigentümer für neugebaute Wohnungen für begrenzte Zeit mehr Kosten abschreiben. Sie dürfen vier Jahre lang bis zu fünf Prozent pro Jahr steuerlich als Sonderabschreibung geltend machen. Zusammen mit der linearen Abschreibung sind dies 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Voraussetzung ist, dass der Bauantrag für die neue Wohnung zwischen dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellt worden ist bzw. wird. Dabei zählen auch Wohnungen, die der neue Eigentümer bis zum Ende jenes Jahres erwirbt, in dem sie fertiggestellt worden sind.

Die Wohnung muss allerdings mindestens zehn Jahre lang dauerhaft vermietet werden. Außerdem dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Pro Quadratmeter werden maximal 2.000 Euro berücksichtigt.