Aktuelles

16. August 2019 – Tax
Kindergeld zwischen Schulabschluss und Studium nicht erhalten: Einspruch gegen Steuerbescheid möglich

Eltern von volljährigen Kindern sind häufig unsicher, ob weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld besteht – etwa während eines Praktikums oder sozialen Jahres, oder wenn das Kind auf einen Ausbildungsplatz oder den Start des Studiums wartet. Manche Eltern vergessen aber auch, Kindergeld wieder zu beantragen, wenn das Kind nach dem Abitur zunächst jobbt oder eine Auszeit nimmt, und erst anschließend eine Ausbildung oder ein Studium beginnt.

Auch wenn Eltern dann nur für einige Monate eine Rückzahlung bekommen haben, konnte das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung im Rahmen der Günstiger-Prüfung das komplette Kindergeld anrechnen. Die Rechtslage hat sich jetzt geändert. Künftig wird das beantragte Kindergeld, das wegen eines verspäteten Antrags bei der Familienkasse nicht ausgezahlt wird, auch nicht mehr bei den Kinderfreibeträgen angerechnet.

Wenn Eltern einen Antrag auf Weiterzahlung zu spät stellen, erhalten sie das Kindergeld seit 2018 höchstens sechs Monate rückwirkend. Wenn der Fiskus in solchen Fällen im Einkommensteuerbescheid der Eltern nicht erhaltenes Kindergeld anrechnet, können Eltern dagegen Einspruch einlegen.

Hinweis
Die Regelung gilt für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide. Betroffene sollten dann auf die geänderte Rechtslage verweisen. Bei künftigen Steuerbescheiden wird das Finanzamt die neue Gesetzeslage automatisch berücksichtigen.