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15. August 2019 – Legal
Wann werden Kosten für eine Haushaltshilfe und Leistungen der Kinderbetreuung nach Arbeitsunfall gewährt?

Die Erstattung von Kosten für eine Haushaltshilfe und Leistungen der Kinderbetreuung kommt nach einem anerkannten Arbeitsunfall in Betracht, wenn den Versicherten wegen einer aufgrund des Unfalls notwendig geworden Leistung zur medizinischen Rehabilitation (oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben z. B. Umschulung oder am Leben in der Gemeinschaft) die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Zudem kann Haushaltshilfe gewährt werden, wenn diese Leistung zur Sicherstellung des Erfolges der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig ist. Das entschied das Sozialgericht Stuttgart (Az. S 13 U 4301/15).

Die Klägerin hatte bei einem Wegeunfall mehrere Frakturen erlitten. Der Unfallversicherungsträger gewährte ab dem Zeitpunkt keine Haushilfe/Kinderbetreuung mehr, ab dem die Versicherte wieder ohne Hilfsmittel gehen und stehen konnte. Die Klage war teilweise erfolgreich, denn die Kostenübernahme war zur Sicherstellung des Erfolges der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig.