Aktuelles

25. Januar 2019 – Legal
Urlaubsansprüche gehen im Todesfall des Erblassers auf Erben über

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Erben Anspruch auf Abgeltung des vom Erblasser nicht genommenen Urlaubs haben (Az. 9 AZR 45/16).

Im Streitfall war die Klägerin Alleinerbin ihres am 20.12.2010 verstorbenen Ehemanns (Erblasser), dessen Arbeitsverhältnis mit der Beklagten (Öffentlicher Dienst) durch seinen Tod endete. Der Erblasser hatte vor seinem Tod Anspruch auf 25 Tage Urlaub. Die Klägerin wollte daraufhin rund 5.900 Euro brutto ausbezahlt bekommen – als Abgeltung für den noch nicht genommenen Urlaub ihres Mannes. Der BAG hat ihr diese Summe nun zugesprochen.

Der Anspruch auf den vor dem Tod nicht mehr genommenen Jahresurlaub werde “als Bestandteil des Vermögens Teil der Erbmasse”. Der Abgeltungsanspruch der Erben umfasse dabei nicht nur den Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen, sondern auch den Anspruch auf den zweitägigen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen sowie den Anspruch auf Urlaub nach Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD), der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteige.