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28. November 2018 – Tax
Eigentlich ein Jahressteuergesetz: Bundesrat stimmt zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zu

Am 23.11.2018 hat der Bundesrat zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, u. a. der Steuerentlastung für E-Dienstwagen und für Jobtickets. Auf Betreiben des Bundesrates hat der Bundestag beschlossen, dass verbilligte Jobtickets künftig gänzlich steuerfrei sind, d. h. Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis künftig nicht mehr versteuern. Damit sollen sie angeregt werden, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Außerdem entlastet das Gesetz Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge: Bisher mussten sie die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge.

Künftig haften Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – z. B. Amazon oder eBay – für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen. Ziel der Neuregelungen ist es u. a., den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel zu bekämpfen.

Das Gesetz enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Änderungen in 15 Steuergesetzen, u. a. zur Anpassung an EU-Recht und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.

Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll in großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.