Aktuelles

9. November 2018 – Tax
Dienstfahrräder können bald steuerfrei genutzt werden – Änderung bei Privatnutzung von Dienstwagen

Der Finanzausschuss im Bundestag beschloss am 07.11.2018 Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455, 19/4858). Danach muss der geldwerte Vorteil für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber von Arbeitnehmern in Zukunft nicht mehr versteuert werden. Auch Jobtickets sollen wieder steuerfrei werden.

Auch für die Privatnutzung von Dienstwagen sieht der Gesetzentwurf Änderungen im Einkommensteuergesetz vor. Bisher muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent. Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nur in die Neuregelung einbezogen, wenn die Reichweite des Elektroantriebs mindestens 50 km beträgt und ein bestimmter CO2-Wert nicht überschritten wird. Neben der Steuerfreiheit für die Nutzung von betrieblichen Fahrrädern wurden Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in Zukunft steuerfrei gestellt.

Die Änderungen sollen Anfang 2019 in Kraft treten.

Hinweis
Die künftig steuerfreien Leistungen für Job-Tickets werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, um eine “systemwidrige Überbegünstigung” gegenüber Arbeitnehmern, die diese Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen, zu verhindern.