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21. September 2018 – Legal
Steuerbonus durch Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau beschlossen

Am 19.09.2018 hat das Bundeskabinett einen weiteren Steuerbonus zur stärkeren Förderung des Baus von bezahlbaren Mietwohnungen beschlossen.

Durch die Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau in Höhe von jährlich 5 % für vier Jahre sollen die im Rahmen der von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive vorgesehenen steuerlichen Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment in die Tat umgesetzt werden. Die Abschreibungsmöglichkeit von jährlich 2 % bleibe bestehen. Neben dem Neubau von Mietwohnungen seien auch Investitionen in bestehende Gebäude von der Steuerbegünstigung umfasst. Dies gelte aber nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen, so wie bei der Aufstockung von Wohnhäusern um eine weitere Etage. Der Bonus soll für Bauanträge zwischen dem 31. August 2018 und Ende 2021 gelten, wobei eine Wohnung mindestens zehn Jahre vermietet werden müsse und die Kauf- und Baukosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter betragen dürften. Dadurch soll verhindert werden, dass Investoren im gehobenen Segment von der Sonderabschreibung profitieren.

Die dadurch bedingten Steuerausfälle würden bis zum Jahr 2022 auf ca. 400 Millionen Euro geschätzt. Ziel sei es, dass bis zu 1,5 Millionen Wohnungen in den nächsten Jahren neu gebaut werden und durch das größere Angebot Wohn- und Mietkosten gesenkt werden können. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus ist Teil der Wohnraumoffensive der Großen Koalition. Dazu gehören auch das Baukindergeld und höhere Investitionen in den sozialen Wohnungsbau.