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12. April 2018 – Legal
Abgasmanipulation: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich

Die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die Motorsteuerung versehen worden war, kommt auch dann in Betracht, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat. So entschied das Oberlandesgericht Köln (Az. 18 U 134/17).

Der Käufer hatte von der Verkäuferin, die ein Audi Zentrum betreibt, einen gebrauchten Audi A4 2,0 TDI Ambition erworben. Dort war eine Steuerungssoftware eingesetzt, die auf einem Prüfstand gesetzeskonforme, im Fahrbetrieb aber nicht konforme Emissionen darstellte. Nach Bekanntwerden dieser Manipulation spielte die Verkäuferin ein Software-Update auf. Drei Monate später trat der Kunde vom Kaufvertrag zurück, da das Update nachteilige Auswirkungen auf die Motorleistung, den Verbrauch, die CO2-Emissionen und die Lebensdauer des Pkw bzw. seiner Teile (Verschleiß) habe.

Das Oberlandesgericht sah die Beweislast für die korrekte Nachbesserung durch das Software-Update bei der Verkäuferin. Das Fahrzeug sei schon ursprünglich wegen des Einsatzes der manipulativen Steuerungsoftware mangelhaft gewesen und der Käufer habe durch das Update verursachte konkrete Sachmängel dargelegt, indem er nachteilige Auswirkungen des Software-Updates auf die Motorleistung, den Verbrauch, die CO2-Emissionen und die Lebensdauer des Pkw bzw. seiner Teile (Verschleiß) behauptet habe. Die Verkäuferin müsse daher beweisen, dass kein Mangel vorliege.