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29. März 2018 – Tax
Die Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen kann nicht besteuert werden

Die Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren, unterliegt nicht der Einkommensteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. IX R 33/17).

Die Kläger erwarben Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, also börsenfähige Wertpapiere, die dem Inhaber das Recht auf Auslieferung eines Gramms Gold gewähren, und ließen sich dieses verbriefte Gold innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb physisch aushändigen. Das Finanzamt besteuerte die Wertsteigerung im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen und der Auslieferung des physischen Goldes als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Das Finanzgericht und der BFH gaben der dagegen gerichteten Klage statt. Die Einlösung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen sei keine steuerbare Veräußerung, da keine entgeltliche Übertragung vorliege. Denn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kläger habe sich nicht gesteigert, da sie auch nach der Auslieferung das Risiko eines fallenden Goldpreises getragen hätten. Auch lägen keine steuerbaren Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, da die Schuldverschreibungen keine Kapitalforderungen verbrieften, sondern Ansprüche auf die Lieferung physischen Goldes.