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23. Februar 2018 – Tax
Umsatzsteuerbefreiung bei Grundstücksvermietungen gilt ab sofort auch für mitvermietete Möbel

Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2015 entschieden, dass die Steuerfreiheit bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken auch die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude umfasst, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt. Es komme dabei jedoch auf den Einzelfall an (Az. V R 37/14).

Die Finanzverwaltung vertrat bisher die Auffassung, dass für die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände Umsatzsteuer zu entrichten sei. Diese Auffassung hat sie mit Schreiben vom 08.12.2017 (Az. III C 3 – S-7168 / 08 /10005) aufgegeben und sich dem BFH angeschlossen.

Bei einer steuerfreien Grundstücksvermietung dürfen Vermieter damit auch keine Umsatzsteuer mehr für die Möbel bzw. das bewegliche Inventar abrechnen und Vermieter und Mieter können keinen Vorsteuerabzug gelten machen, es sei denn, sie optieren als Unternehmer zur Umsatzsteuer.