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8. Januar 2018 – Tax
6 %-Zins für steuerliche Pensionsrückstellungen verfassungswidrig?

Das Finanzgericht Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG für verfassungswidrig. Es hat daher das Verfahren 10 K 977/17 ausgesetzt und diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Az. 10 K 977/17).

Die Klägerin, ein Unternehmen, musste für Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz den gesetzlichen Zinsfuß von 6 Prozent anwenden. Dadurch verminderte sich im konkreten Fall die handelsbilanzielle Rückstellung (Zinsfuß 3,89 %) in der Steuerbilanz um ca. 2,4 Mio. Euro. Folge war eine höhere steuerliche Belastung.

In der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht führte das Finanzgericht aus, dass der Gesetzgeber zwar den Rechnungszinsfuß typisieren dürfe, er müsse aber regelmäßig überprüfen, ob die Typisierung noch der Realität entspreche. Der 1982 gesetzlich festgelegte Rechnungszinsfuß habe sich im heutigen Zinsumfeld so weit von der Realität entfernt, dass eine Überprüfung durch den Gesetzgeber überfällig sei. Denn sämtliche Vergleichsparameter wie Kapitalmarktzins, Anleihen der öffentlichen Hand, Unternehmensanleihen und Gesamtkapitalrendite lägen seit vielen Jahren teils weit unter 6 %.