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5. Dezember 2017 – Legal
Verkehrsschild beim Überholen verdeckt: Kein Fahrverbot bei Verstoß gegen Höchstgeschwindigkeit

Bei einem sog. Augenblicksversagen kann nach einem Tempoverstoß im Einzelfall von einem Fahrverbot abgesehen werden. Das gelte beispielsweise dann, wenn das Verkehrsschild, das nicht beachtet wurde, kurzzeitig verdeckt gewesen sein könnte. So entschied das Amtsgericht Potsdam (Az. 88 OWi 4131 Js 34510/16 (590/16)).

Im vorliegenden Fall hatte ein Rentner, der vorher Taxifahrer war, auf einer Landstraße nach einem Schild “Tempo 80 aufgehoben” einen vor ihm fahrenden Lastwagen überholt. Kurz vor dem Einscheren wurde er mit Tempo 111 – dort um 41 km/h zu schnell – geblitzt, denn einige Meter nach der Aufhebung von Tempo 80 folgte das Schild “Tempo 70”. Der Fahrer bekam ein Fahrverbot und eine Geldbuße. Dagegen ging er gerichtlich vor, denn er habe das zweite Schild wegen des Überholvorgangs nicht gesehen.

Das Gericht war ebenfalls der Auffassung, das Fahrverbot sei zu Unrecht ergangen. Es habe sich um eine fahrlässige Handlung und ein Augenblicksversagen gehandelt. Es sei nicht auszuschließen, dass das einseitig aufgestellte Schild durch den überholten Lkw verdeckt war. Zwar sei das Schild schon zwei Jahre zuvor aufgestellt worden. Da der Taxifahrer aber schon länger in Rente war, sei es glaubhaft, dass er das Schild noch nicht gekannt habe.