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22. August 2017 – Tax
Bei Steuernachzahlungen 6 Prozent Jahreszinssatz verfassungsgemäß

Der nach § 238 AO geltende Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr) für verspätete Steuerzahlungen ist auch in einer Niedrigzinsphase verfassungsgemäß. So entschied das Finanzgericht Münster (Az. 10 K 2472/16).

Die Kläger wandten sich gegen mehrere Steuerbescheide und aufgelaufene Zinsen von mehreren Tausend Euro. Das Finanzamt rechnete mit einem Jahreszinssatz von 6 Prozent. Die Kläger meinten, dass der Zinssatz in einer Niedrigzinsphase um die Hälfte verringert werden müsste.

Das Gericht wies die Klage ab. Der Nachzahlungs- und Erstattungszins liege in Deutschland seit 1961 unverändert und bewusst bei 6 Prozent. Dieser Zinssatz sei aus Gründen der Vereinfachung auch in Hochzinsphasen nie verändert worden. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass Nachzahlungszinsen erst nach einer um 15 Monate verspäteten Zahlung anfielen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ die Revision zum Bundesfinanzhof zu. Da beim BFH schon ein anderes Verfahren zu dieser Frage anhängig ist (BFH-Az. I R 77/15, können Steuerzahler weiterhin gegen die Steuerzinsen Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.