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7. April 2017 – Tax
Per E-Mail übermittelte Spendenquittung an den Zuwendenden als Zuwendungsnachweis anerkannt

Gemeinnützige Organisationen können an die Bürger, die im letzten Jahr gespendet haben, die Spendenquittung per E-Mail übermitteln. Das BMF eröffnet damit Möglichkeiten für Bürger und auch für die gemeinnützigen Körperschaften, das Verfahren um die Zuwendungsbestätigungen eigenständig digital zu organisieren (Az. IV C 4 – S-2223 / 07 / 0012).

Es ist den gemeinnützigen Organisationen freigestellt, wie sie künftig Zuwendungsbestätigungen übermitteln wollen. Eine Übermittlung per Brief ist nach wie vor möglich. Die Übermittlung per E-Mail kommt als rasches und effizientes Mittel der Kommunikation nun hinzu. Wie das BMF mitteilt, bleibt die Form der Zuwendungsbestätigung erhalten – nach dem Ausdruck sind also beide Spendenquittungen optisch nach amtlichem Muster zu erstellen – nur der Weg der Übermittlung ist unterschiedlich.