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17. März 2017 – Tax
Doppelte Haushaltsführung einer alleinstehenden Arbeitnehmerin?

Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes liegende Wohnung eines Arbeitnehmers als dessen Lebensmittelpunkt anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen. So entschied das Finanzgericht Sachsen-Anhalt (Az. 6 K 511/13).

Die alleinstehende Klägerin wohnte seit 18 Jahren nicht mehr in ihrem Heimatort. Dort gehörte ihr ein aufwändig saniertes Haus, das sie ca. 30 mal im Jahr teilweise auch für längere Zeit besuchte. Im streitigen Jahr wohnte sie an 190 Tagen in einer Mietwohung an ihrem Beschäftigungsort. Ihre Mutter lebte dort im Pflegeheim und sie empfing dort den größten Teil ihrer Post. Auch ihre Arzttermine nahm sie hauptsächlich dort wahr. An beiden Orten hatte sie keine weiteren Bezugspersonen. Ihren Antrag auf steuerliche Berücksichtigung ihrer doppelten Haushaltsführung lehnte das Finanzamt ab.

Das Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht. Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern spreche, je länger die Auswärtstätigkeit dauere, immer mehr dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt seien und die Heimatwohnung nur noch für Besuchszwecke vorgehalten werde.