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5. Juli 2016 – Tax
Haushaltsnahe Handwerkerleistungen: Versicherungsleistungen mindern den Ermäßigungsbetrag

Das Finanzgericht Münster entschied, dass Versicherungsleistungen den abzugsfähigen Ermäßigungsbetrag für haushaltsnahe Handwerkerleistungen mindern (Az. 13 K 136/15 E).

Im vorliegenden Fall erlitt die Klägerin einen Wasserschaden, für dessen Beseitigung Handwerkerkosten von 3.224 Euro anfielen. Diese wurden von der Versicherung der Klägerin erstattet. In ihrer Einkommensteuererklärung machte die Klägerin die Handwerkerkosten geltend und beantragte die Gewährung der Steuerermäßigung. Das Finanzamt lehnte dies ab, da der Schaden durch die Versicherung reguliert wurde.

Das FG Münster wies die hiergegen erhobene Klage ab. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen setze eine wirtschaftliche Belastung der Klägerin durch die Handwerkerkosten voraus. Im Streitfall würde es daran fehlen. Des Weiteren würde sich eine wirtschaftliche Belastung der Klägerin auch nicht aus den gezahlten Versicherungsbeiträgen ergeben, weil durch diese nicht die Versicherungsleistung angespart werde. Der Anspruch auf Schadensregulierung bestehe unabhängig von der Gesamthöhe der eingezahlten Beiträge.

Hinweis
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können zu einer Steuerermäßigung führen. Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 %, höchstens um 1.200 Euro, der Aufwendungen.