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17. September 2015 – Tax
Grunderwerbsteuerbefreiung bei freigebiger Zuwendung auf abgekürztem Weg

Die Übertragung eines hälftigen Grundstücksanteils zwischen Geschwistern ist von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn sich der Grundstückserwerb als abgekürzter Weg einer freigebigen Zuwendung der Mutter an den erwerbenden Sohn darstellt, und die unterbliebenen Zwischenerwerbe von der Schwester an die Mutter sowie von dieser an den Sohn, wären sie durchgeführt worden, wegen der Verwandtschaft in gerader Linie steuerfrei wären. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 7 K 1256/14 GE).

Eine Mutter übertrug ihrer Tochter das Grundstück E mit der Auflage, ihren hälftigen Anteil an dem Grundstück F, an ihren Bruder, den Kläger, zu übertragen, dem das Grundstück schon zur Hälfte gehört hatte. Das Finanzamt verlangte vom Kläger Grunderwerbsteuer. Dagegen erhob der Kläger Klage.

Das Gericht gab dem Kläger Recht. Denn Die Übertragung des hälftigen Grundstücksanteils von der Schwester auf den Kläger stelle sich als abgekürzter Weg einer freigebigen Zuwendung der Mutter an den Kläger dar, die, wäre sie von der Schwester des Klägers an die Mutter erfolgt, steuerfrei gewesen wäre. Für die sich dann anschließende Übertragung durch die Mutter auf den Kläger wäre ebenfalls Steuerfreiheit zu bejahen.