Aktuelles

21. Oktober 2015 – Tax
Musterklage wegen zu geringem Kinderfreibetrag 2014

Mit dem Kinderfreibetrag soll Eltern ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei belassen werden, um das Existenzminimum ihrer Kinder abzusichern. Dies schreibt das Bundesverfassungsgericht vor. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2014 statt 4.440 Euro nur einen Kinderfreibetrag in Höhe von 4.368 Euro gewährt. Deswegen haben viele Eltern im vergangenen Jahr mehr Steuern gezahlt als sie müssten.

Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Klage eines Familienvaters vor dem Finanzgericht München gegen den zu niedrigen Kinderfreibetrag 2014 (Az. 8 K 2426/15). Der Gesetzgeber habe das steuerfreie Existenzminimum wissentlich unterschritten und damit verfassungsrechtliche Vorgaben missachtet. Daher will der Verein betroffene Familien mit der Musterklage unterstützen.

Betroffene Eltern können in jedem Fall von dem Musterklageverfahren profitieren, denn die Steuerbescheide für das Jahr 2014 bleiben bzgl. Kinderfreibetrag automatisch offen. Die Steuerbescheide erhalten einen sog. Vorläufigkeitsvermerk und könnten dadurch bei einem Erfolg des Musterverfahrens noch geändert werden.