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16. Februar 2015 – Legal
Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Renteneintrittsalters?

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient. So entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 7 AZR 17/13).

Der Kläger bezog seit Januar 2010 die gesetzliche Altersrente. Auf seinen Wunsch verlängerte sein früherer Arbeitgeber mehrfach den Arbeitsvertrag, zuletzt bis Ende 2011 mit der Abrede, dass der Kläger eine noch einzustellende Ersatzkraft einarbeitet. Der Kläger klagte auf Feststellung, dass der Arbeitsvertrag auch über Ende 2011 hinaus gelte.

Das BAG verwies die Sache an die Vorinstanz zurück. Allein der Bezug der gesetzlichen Altersrente rechtfertige nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses. Es müsse hinzukommen, dass die Befristung einer konkreten Nachwuchsplanung der Beklagten diente. Dazu müsse das Landesarbeitsgericht noch Feststellungen treffen.