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16. April 2015 – Tax
Zumutbare Belastung – Gleichbehandlung Arbeitnehmer und Beamte

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied in einem nicht rechtskräftigen Urteil, dass nicht verbeamtete Arbeitnehmer die sog. zumutbare Belastung nicht um ihre Altersvorsorgebeiträge kürzen können. Die Ungleichbehandlung gegenüber Beamten sei nicht verfassungswidrig (Az. 10 K 798/14).

Im vorliegenden Fall war der Kläger der Ansicht, dass eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen Beamten und Arbeitnehmern darin besteht, dass bei Beamten grundsätzlich höhere außergewöhnliche Belastungen steuerlich zum Tragen kämen, da die vom Steuerpflichtigen selbst zu tragende zumutbare Belastung an sich geringer sei.

Das Finanzgericht teilte diese Ansicht nicht. Dadurch, dass bei Beamten keine Altersvorsorgebeiträge anfallen und auch nicht in fiktiver Höhe berücksichtigt werden, würde keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Beamten und Arbeitnehmern bestehen. Des Weiteren würden Arbeitnehmer und Beamte hinsichtlich ihrer Alterssicherung völlig unterschiedlichen Versorgungssystemen unterliegen. Dies zeige sich sowohl in der Erwerbs- als auch in der Auszahlungsphase der Versorgungsbezüge.

Die Revision des Klägers ist beim BFH anhängig (Az. VI R 75/14).