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15. Dezember 2014 – Tax
Bei Betriebsveranstaltungen künftig 110-Euro-Freibetrag statt 110-Euro-Freigrenze?

Der Deutsche Bundestag hat am 03.12.2014 das sog. Zollkodex-Anpassungsgesetz beschlossen, mit dem auch die Betriebsveranstaltungen wie z. B. Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern ab 2015 geregelt werden. Darin war ursprünglich eine 150-Euro-Freigrenze geplant – nun ist es ein 110-Euro-Freibetrag geworden. Damit muss ein Arbeitnehmer künftig nur den Betrag versteuern, der oberhalb von 110 Euro liegt. Bislang muss beim Überschreiten der Grenze auf die gesamte Summe Einkommensteuer gezahlt werden.

Die Befassung der Länderkammer ist für den 19.12.2014 vorgesehen. Ob der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird, ist offen.