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1. Oktober 2014 – Tax
Aufwendungen für Computerzeitschriften stellen keine Werbungskosten dar

Das Finanzgericht Münster hat mit rechtskräftig gewordenem Gerichtsbescheid entschieden, dass Aufwendungen für Computerzeitschriften keine Werbungskosten darstellen (Az. 5 K 2767/13).

Im vorliegenden Fall machte der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung Kosten für verschiedene Computerzeitschriften (PC-Magazin, PC-Welt, c’t, ELV) als Fachliteratur geltend. Als das Finanzamt diese Aufwendungen nicht berücksichtigte, wandte sich der Kläger gegen die Versagung dieser Kosten mit der Begründung, dass seine Tätigkeit als Netzwerkadministrator in einem weltweit operierenden Unternehmen die ständige Fortbildung im IT-Bereich erfordere.

Das FG Münster wies die Klage ab. Nach Auffassung der Richter, habe der Kläger nicht ausreichend dargelegt, dass er die konkreten Zeitschriften weitaus überwiegend beruflich verwendet habe. Ein allgemeiner Hinweis auf die Notwendigkeit von Weiterbildung genüge hierfür nicht. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese benannten Zeitschriften zu einem beachtlichen Teil Artikel enthielten, die auch für private Computernutzer von Interesse seien. Ebenso die Artikel, die sich mit Fragen der Programmierung befassen, seien gleichermaßen für den Privatgebrauch von Interesse und in einer für Laien verständlichen Sprache abgefasst und würden daher nicht in erster Linie der Vermittlung von Fachwissen dienen.