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7. Juli 2014 – Tax
Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn?

Der verbilligte Erwerb von Arbeitgeber-Aktien durch die Ehefrau eines Arbeitnehmers kann bei diesem grds. zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führen, wenn der Verkauf als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 73/12).

Der Kläger war im Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) tätig. Der Hauptaktionär und Vorstandsvorsitzende hatte Aktien aus seinem Bestand der Ehefrau des Klägers, aber auch an andere Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter, deren Angehörige, Gesellschafter der AG sowie an Geschäftsfreunde verbilligt verkauft. Das Finanzamt versteuerte beim Kläger den Differenzbetrag zum normalen Preis der Aktien als Arbeitslohn. Das Finanzgericht bestätigte dies wegen des bestehenden Anstellungsvertrags mit der AG.

Der Bundesfinanzhof hob das Urteil des Finanzgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Allein das Vorhandensein eines Arbeitsvertrags rechtfertige noch nicht den Ansatz von Arbeitslohn. Es sei durch eine Beweisaufnahme erst noch der wirkliche Hintergrund des Verkaufs zu klären. Insbesondere könne der Verkauf an weitere Nichtarbeitnehmer, etwa Gesellschafter und Geschäftsfreunde gegen eine Veranlassung des streitigen Aktienerwerbs durch das Arbeitsverhältnis des Klägers sprechen.