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4. Juni 2014 – Tax
Kein Werbungskostenabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer?

Kosten, die im Zusammenhang mit einer Vermögensanlage entstehen, können Privatpersonen steuerlich nicht absetzen. So entschied das Finanzgericht Thüringen (Az. 3 K 1035/11).

Die Kläger, ein Ehepaar, deren persönlicher Steuersatz im streitigen Jahr über dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent lag, hatten einen Kreditvertrag über 10 Jahre abgeschlossen, um Wertpapiere kaufen zu können. Sie machten Kreditzinsen in Höhe von 2.200 Euro als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt berücksichtigte jedoch nur den für Ehegatten geltenden Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.602 Euro.

Das Finanzgericht gab dem Finanzamt wegen des eindeutigen Wortlauts des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG Recht, ließ die Revision zum Bundesfinanzhof jedoch zu (Az. VIII R 18/14).