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6. März 2014 – Tax
Verbilligter Verkauf eines GmbH-Grundstücks an nahestehende Person des Gesellschafters nicht schenkungsteuerpflichtig

Der verbilligte Verkauf eines Grundstücks durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters ist keine freigiebige Zuwendung der GmbH an den Gesellschafter. So entschied das Finanzgericht Münster (Az. 3 K 103/13 Erb).

Der Bruder des Klägers, der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, übertrug dem Kläger zwei Grundstücke der GmbH für 734.000 Euro. Zur Begleichung des Kaufpreises übernahm der Kläger die auf den Grundstücken lastenden Verbindlichkeiten in gleicher Höhe. Da nach den Feststellungen des Finanzamts der Wert der Grundstücke um ca. 250.000 Euro höher lag, nahm es eine verdeckte Gewinnausschüttung und in Übereinstimmung mit den Finanzbehörden aller Bundesländer (Az. 3 – S-3806 / 84) eine gemischte Schenkung an und setzte Schenkungsteuer in Höhe von ca. 50.000 Euro fest.

Das Finanzgericht gab der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage statt. Denn wie auch der Bundesfinanzhof festgestellt habe (BFH-Az. II R 6/12), sei die festgestellte verdeckte Gewinnausschüttung der Gesellschaft nicht freigiebig, wie für eine Schenkung erforderlich, sondern beruhe auf dem Gesellschaftsverhältnis. Dieser Vorgang sei deshalb nicht nach schenkungsteuerlichen, sondern nur nach ertragsteuerlichen Grundsätzen zu beurteilen.

Die Revision an den Bundesfinanzhof wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.