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17. März 2014 – Tax
Spekulationsfrist beim Handel mit Kunst beachten

Bei Kunst gilt generell eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Ankauf und Verkauf desselben Kunstwerks sollten deshalb länger als ein Jahr auseinanderliegen. Wenn das nicht der Fall ist, muss der Gewinn versteuert werden. Ausgenommen davon sind nur Gewinne bis 600 Euro. Diese sind steuerfrei.

Wenn mit dem Kunstwerk allerdings ein Einkommen erzielt wird, es also z. B. gegen Geld an eine Galerie oder ein Museum verliehen wird, verlängert sich die Spekulationsfrist auf zehn Jahre.

Beim Verkauf zu vieler Kunstgegenstände innerhalb von kurzer Zeit (schon drei Verkäufe innerhalb eines Jahres) kann das Finanzamt gewerblichen Kunsthandel annehmen und verlangt dann auch Umsatzsteuer.