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12. Juli 2013 – Tax
Bezüge während der Freistellungsphase im Blockmodell ist Arbeitslohn

Einkünfte, die in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem sog. Blockmodell erzielt werden, sind regelmäßig keine Versorgungsbezüge, so dass ein Versorgungsfreibetrag nicht in Anspruch genommen werden kann. So entschied der BFH (Az. VI R 5/12).

Der Kläger arbeitete in Altersteilzeit nach dem Blockmodell. Die Bezüge während seiner Freistellungsphase wollte er als Versorgungsbezüge anerkennen lassen. Das Finanzamt und das Finanzgericht qualifizierten die Einnahmen dagegen als laufenden Lohn.

Der BFH entschied gegen den Kläger. Die in der Altersteilzeit erbrachten Bezüge seien Entlohnung für die aktive Tätigkeit des Teilzeitbeschäftigten, also laufende Dienstbezüge. Das werde insbesondere daran deutlich, dass bei einem anderen Altersteilzeitmodell der Arbeitnehmer in der gesamten Altersteilzeitphase durchgängig die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bei entsprechend geminderten Bezügen erbringe.