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25. September 2013 – Legal
Gebrauchtwagen-Garantie nicht an Vertragswerkstätten gebunden

Der BGH entschied, dass die Garantie für Gebrauchtwagen nicht mit einer Verpflichtung zu Wartungen oder Inspektionen des Autos nur in Vertragswerkstätten gekoppelt werden kann (Az. VIII ZR 206/12).

Im aktuellen Fall hatte ein Kläger einen Gebrauchtwagen für rund 10.500 Euro gekauft. Die für die einjährige Garantie vorgeschriebenen Wartungen nahm er vor, jedoch nutzte er auch eine freie Werkstatt. Drei Monate nach der letzten Inspektion und noch vor Ablauf der Garantiezeit war dann die Ölpumpe am Auto kaputt gegangen. Der Garantiegeber weigerte sich, die Reparaturkosten zu übernehmen – mit dem Hinweis auf die Inspektion in der freien Werkstatt.

Der BGH gab dem Kläger Recht. Es werde davon ausgegangen, dass die Gebrauchtwagenhändler die Garantieleistung mit verkaufen, auch wenn diese auf der Rechnung nicht speziell ausgewiesen sei. Mit dem Verkauf könne zwar die Verpflichtung für regelmäßige Wartungsarbeiten und Inspektionen grundsätzlich verbunden werden, eine Festlegung auf bestimmte Werkstätten sei dabei jedoch nicht rechtens. Beim Verkauf eines neuen Autos bieten die Hersteller meist eine Gratis-Garantie an, oft an die Bedingung geknüpft, dass die Käufer Vertragswerkstätten aufsuchen. Dieses Interesse, Vertragspartner zu unterstützen, gebe es im Handel mit Gebrauchtwagen aber nicht, so die Richter.