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16. Juli 2013 – Legal
Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Freiwilligkeitsklausel

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer, in deren Arbeitsvertrag die Höhe des Weihnachtsgelds detailliert geregelt ist, auch dann einen Anspruch darauf haben, wenn in einer zusätzlichen Klausel im Arbeitsvertrag steht, die Zahlung erfolge “freiwillig” (Az. 10 AZR 177/12).

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern 2009 und 2010 kein Weihnachtsgeld gezahlt. Ein Arbeitnehmer klagte daraufhin auf Zahlung der Sonderleistung in Höhe von 2.200 Euro (für 2009) und 2.450 Euro (für 2010), da sich laut Arbeitsvertrag die Höhe des Weihnachtsgelds am Gehalt des Arbeitnehmers orientierte und sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtete – also genau geregelt war. Der Arbeitgeber berief sich auf eine Klausel im Arbeitsvertrag, nach der die Zahlung des Weihnachtsgeldes jedes Jahr freiwillig sei und wollte nicht zahlen.

Das BAG gab dem Arbeitnehmer Recht. Dem Kläger stehe das Weihnachtsgeld trotz der Freiwilligkeitsklausel in der geforderten Höhe zu. Denn es verstoße gegen das Transparenzgebot, wenn im Arbeitsvertrag einerseits die Voraussetzungen und die Höhe von Sonderleistungen detailliert geregelt seien und andererseits ein Freiwilligkeitsvorbehalt enthalten sei.