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29. April 2013 – Tax
Finanzausschuss beschließt Verkürzung steuerlicher Aufbewahrungsfristen

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen dem Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (17/13082) zugestimmt.

Danach sollen die bisher zehnjährigen Aufbewahrungsfristen für die Wirtschaft in der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz in einem ersten Schritt auf acht Jahre verkürzt werden. Auch die Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch sollen in einem ersten Schritt ebenfalls auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. Diese Änderungen werden nach Ansicht der Regierungsfraktionen ab dem Jahre 2015 zu einem Einsparpotenzial bei den Unternehmen um 2,5 Milliarden Euro führen.

Die Oppositionsfraktionen kritisierten die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen. Steuerhinterziehungen würden zehn Jahre verfolgt. Bei einer Verkürzung der Aufbewahrungsfrist auf acht Jahre sei dies wegen dann fehlender Unterlagen nicht mehr möglich. Die Regierungsfraktionen verwiesen auf die Möglichkeit der Finanzämter, die Steuerunterlagen früher zu prüfen.