Aktuelles

8. Januar 2013 – Tax
Ab 01.01.2013 neue amtliche Muster für Zuwendungsbestätigungen

Möchten Sie eine gemeinnützige Organisation unterstützen, dann werden Sie dadurch bei Ihrer persönlichen Einkommensteuer entlastet. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie vom Zuwendungsempfänger der Spende eine nach amtlichem Vordruck ausgestellte Zuwendungsbescheinigung erhalten. Ab dem 01.01.2013 gibt es neue verbindliche Muster für Spendenbestätigungen, um die für den Spendenabzug benötigten Informationen bundeseinheitlich zu regeln sowie den bürokratischen Aufwand für die Vereine möglichst gering zu halten.

Während der Übergangszeit bis zum 31.12.2012 können noch die bisherigen Muster verwendet werden. Zum 01.01.2013 müssen die Spendenaussteller jedoch auf die neuen Formulare umsteigen.