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11. Oktober 2012 – Tax
Keine Versagung der Steuerbefreiung allein wegen fehlender USt- Identifikationsnummer des Erwerbers

EuGH, Urt. v. 27.09.2012, C-587/10, Vogtländische Straßen-, Tief- und Rohrleitungsbau GmbH Rodewisch (VSTR), Vorlage des BFH v. 10. 11. 2010, XI R 11/09, DStR 2010, 2629; Volltext in DStR 2012, 2014

In dem deutschen Verfahren VSTR hat der EuGH entschieden, dass es gemeinschaftsrechtlich zwar zulässig ist, wenn Mitgliedstaaten zur Gewährung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen den Nachweis der USt-IdNr. des Erwerbers verlangen, wie dies in § 17c UStDV gefordert wird. Die Steuerbefreiung könne jedoch nicht allein wegen des Fehlens der USt-IdNr. versagt werden, wenn der Lieferer alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat und er anderweitig hinreichend belegen könne, dass der Erwerber ein Steuerpflichtiger ist, der als solcher gehandelt hat. Im vorliegenden Fall hatte eine Tochterfirma der Kl. an ein US-Unternehmen geliefert, das keine USt-IdNr. besaß. Die Lieferung erfolgte jedoch im Wege eines Reihengeschäftes unmittelbar