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19. April 2012 – Tax
Archivierungspflicht für Rechnungen und Lieferscheine – Daten-CD vom Lieferanten genügt nicht

Für die Steuer müssen Rechnungen und Lieferscheine archiviert werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt in einer Verfügung (Az. S-0317.1.1 – 4 / 1 St 42 vom 13.02.2012) fest, dass in letzter Zeit vermehrt Apotheken die Anfrage gestellt haben, ob sie ihren Archivierungspflichten dadurch nachkommen könnten, dass sie eine vom Apotheken- Lieferanten für den Kunden gefertigte Archivierungs-CD aufbewahren und auf die Aufbewahrung der Tagesrechnungen und Lieferscheine verzichten.

In seiner Verfügung weist die Behörde darauf hin, dass dies nicht möglich ist. Die Archiv-CD vom Lieferanten gebe nur Unterlagen des Dritten wieder, nicht aber die Originale des aufbewahrungspflichtigen Kunden.