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31. August 2026 – Legal
Darf der Arbeitgeber den Urlaub widerrufen?

Grundsätzlich gilt: Ein genehmigter Urlaub ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich. Der Arbeitgeber kann die Urlaubsgenehmigung daher nicht ohne Weiteres widerrufen. Auch ein personeller Engpass oder ein unerwartet hoher Arbeitsanfall reichen dafür grundsätzlich nicht aus.

Nur in außergewöhnlichen Situationen kann etwas anderes gelten. In Betracht kommen allenfalls dringende betriebliche Notfälle, bei denen die Existenz des Unternehmens gefährdet wäre oder schwerwiegende Schäden drohen und keine andere Lösung möglich ist. Die Anforderungen an einen solchen Ausnahmefall sind entsprechend hoch.

Hat der Urlaub bereits begonnen, kann der Arbeitgeber den Beschäftigten grundsätzlich auch nicht einfach aus dem Urlaub zurückrufen. Vereinbarungen, nach denen sich Arbeitnehmer verpfiichten, ihren Urlaub auf Verlangen des Arbeitgebers abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen, sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich unwirksam.

Kommt es dennoch zu einer außergewöhnlichen Situation, sollten Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam nach einer Lösung suchen. Entstehen durch eine einvernehmliche Verschiebung des bereits genehmigten Urlaubs zusätzliche Kosten, sollte vorab geklärt werden, wer diese übernimmt.

Wer unsicher ist, welche Rechte und Pflichten im Einzelfall bestehen, sollte sich arbeitsrechtlich beraten lassen.