Das Bundesministerium der Finanzen hat am 22.07.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente veröffentlicht. Dieser setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung um, dass ab dem 01.01.2026 für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden soll.
Die wichtigsten Regelungsinhalte des Frühstartrentengesetzes sind u. a.:
- Für jedes Kind vom sechsten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden aus dem Bundeshaushalt 10 Euro/monatlich in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt, welches von den Eltern des anspruchsberechtigten Kindes bei diversen Anbietern eröffnet werden kann.
- Darüber hinaus können private Einzahlungen geleistet werden, die in der Höhe auf 6.840 Euro/jährlich begrenzt sind.
- Die Auswahl für die Frühstartrente-Produkte wird für individuelle Verträge auf den Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge beschränkt. D. h., alle Anbieter der geförderten Altersvorsorge haben diese Standarddepot-Verträge in ihrem Angebot und nur für diese Verträge gilt der Effektivkostendeckel von 1 Prozent. Die individuellen Verträge ermöglichen einen nahtlosen Anschluss an die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab dem 18. Lebensjahr des Kindes.
- Bis zum Beginn der Auszahlungsphase sind die Erträge steuerfrei.
- Keine Auszahlung vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Anschließend erfolgt eine volle Besteuerung der Auszahlungsbeträge (§ 22 Nr. 5 EStG).
- Für diejenigen Kinder eines Jahrgangs, deren Eltern keinen Depot-Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage der Mittel am Kapitalmarkt (Verwaltung durch die Deutsche Bundesbank), welche ausschließlich in Aktien bzw. Aktienfonds erfolgt und global diversifiziert ist. Das Abrufen der Mittel aus der kollektiven Anlage für einen Altersvorsorgevertrag ist quartalsweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.
Den Referentenentwurf finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.