Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern wurden die entsprechenden Vordruckmuster vom Bundesministerium der Finanzen an die aktuelle Rechtslage angepasst und neu bekanntgegeben (Az. III C 3 – S 7532/00030/011/043).
Die Vordruckmuster gelten ab dem Besteuerungszeitraum 2026. Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.
- Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern – FsEAusUN
- Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Körperschaften und Gesellschaften) – FsEEBlKoeGes
- Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Einrichtungen) – FsEEBlEinr
- Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Handel mit Waren über das Internet) – FsEEBlInternet
- Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Personenbeförderung) – FsEEBlPersb
- Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Anteilseigner) – FsEEBlAnt
- Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung vom im Ausland ansässigen Unternehmern – FsEAusUN
Das Schreiben mit den Vordruckmustern finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.