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23. Juli 2026 – Tax
Automatischer Austausch von Informationen über mittels digitaler Plattformen erzielte Einkünfte

Die Bundesregierung hat am 16.07.2026 den Entwurf eines Gesetzes zu der „Mehrseitigen Vereinbarung vom 22.06.2021 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden“ (im Folgenden: Mehrseitige Vereinbarung) eingebracht.

Mit der Mehrseitigen Vereinbarung vom 22.06.2021 verpflichten sich die Vertragsparteien, bestimmte Informationen über mittels digitaler Plattformen erzielte Einkünfte regelmäßig zu erheben und den anderen Vertragsstaaten automatisch zu übermitteln. Solche Informationen werden bereits unter EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht, denn die Mehrseitige Vereinbarung vom 22.06.2021 hatte die Bundesrepublik Deutschland bereits am 26.11.2024 unterzeichnet.

Weil die Bundesrepublik Deutschland die internationale Zusammenarbeit intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten ausbauen will, soll durch die Umsetzung der Mehrseitigen Vereinbarung der Informationsaustausch auch in diesem Bereich auf Drittstaaten erweitert werden.

Hintergrund

Nach der DAC7 müssen Plattform-Umsätze gemeldet werden, wenn der Verkäufer in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist oder die Transaktion unbewegliches Vermögen in einem EU-Mitgliedstaat betrifft. Diese Pflichten treffen nicht nur Plattformen in der EU, sondern auch in Drittstaaten ansässige Plattformbetreiber. Diese Drittstaaten-Plattformbetreiber müssen bereits in ihren Ansässigkeitsstaaten entsprechende Meldeverpflichtungen erfüllen. Dadurch sind Doppelmeldungen im Ansässigkeitsstaat und in der EU erforderlich. Um diese Doppelmeldungen zu vermeiden, sieht die DAC7/EU-Amtshilferichtlinie einen Mechanismus vor, der von Registrierungs- und Meldepflichten in der EU befreit, wenn der Plattformbetreiber in seinem Ansässigkeitsstaat gleichwertigen Verpflichtungen unterliegt und dieser Staat mit allen EU-Mitgliedstaaten über eine wirksame Vereinbarung zum automatischen Austausch entsprechend gemeldeter Informationen verfügt.

Durch die Umsetzung der Mehrseitigen Vereinbarung werden in Deutschland die Voraussetzungen geschaffen, damit dieser Mechanismus eingreifen kann.

Den Regierungsentwurf finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages.