Die in den AGB enthaltene Beschränkung auf nur ein Gepäckstück innerhalb der von einer Fluggesellschaft festgelegten Höchstmaße ist nicht plausibel begründet. Diese Auffassung vertrat das Oberlandesgericht Hamm (Az. 13 UKl 4/25).
Betroffen war im Streitfall die spanische Airline Vueling. Sie wollte nur ein kostenloses Handgepäckstück innerhalb bestimmter Maße erlauben und verlangte für weiteres Handgepäck extra Entgelt. Diese Klausel wurde vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) beanstandet.
Das Gericht gab dem Verband Recht, äußerte sich jedoch zu den genauen erlaubten Maßen des Handgepäcks nicht. Hintergrund ist EU-Recht: Handgepäck, das üblichen Größen, Gewicht und Sicherheitsregeln entspricht, darf nicht extra berechnet werden.
Hinweis
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vueling kann noch vor dem Bundesgerichtshof Revision einlegen. Ähnliche Verfahren laufen auch vor anderen deutschen Gerichten.