Das Niedersächsische Finanzgericht hält das im Jahr 2021 neu gefasste Grundsteuergesetz des Landes nicht für verfassungswidrig (Az. 1 K 38/24).
Im Streitfall war die Klägerin, eine Grundstückseigentümerin, der Ansicht, dass das neue Niedersächsische Grundsteuergesetz aus mehreren Gründen verfassungswidrig sei. Vor allem werde ihre Gewerbeimmobilie gegenüber anderen Grundstücken durch das neue Flächen-Lage-Modell überproportional besteuert.
Die Richter des Finanzgerichts wiesen die Klage ab. Sie sind von der Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes nicht überzeugt. Zudem habe das Finanzamt im Streitfall die Regelungen des Gesetzes zutreffend angewendet. Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.